Sexuelle Übergriffe: Im sozialwissenschaftlichen Sinn beziehen sich sexuelle Übergriffe auf das absichtliche Überschreiten von körperlichen oder sexuellen Grenzen, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, wie z.B. unerwünschte Annäherungsversuche, das Verbreiten intimer Informationen ohne Zustimmung und das Teilen von expliziten Bildern ohne Einverständnis. Strafrechtlich gesehen bezeichnen sexuelle Übergriffe sexuelle Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person durchgeführt werden und sind gemäß §177 Abs. 1 StGB strafbar. Sexuelle Übergriffe können alle treffen – unabhängig von Geschlecht, Alter oder sozialem Hintergrund.
Pädo-/ Hebesexualität: Unter Pädosexualität versteht man eine Störung der Sexualpräferenz mit Fixierung auf Kinder. Bezieht sich die Sexualpräferenz auf pubertierende Mädchen und Jungen spricht man von Hebesexualität. Die Begriffe Pädophilie und Hebephilie sollten hierfür nicht mehr genutzt werden, da die Endung „-philie“ vom griechischen ins Deutsche übersetzt „Liebe“ bedeutet. Es handelt sich bei dieser Sexualpräferenz jedoch nicht um Liebe, sondern um sexualisierte Gewalt innerhalb eines Machgefälles. Pädosexuelle Menschen müssen nicht zwangsläufig zu Täter*innen werden. Setzen sie ihre Sexualpräferenz in die Tat um, bezeichnet man das als Pädokriminalität.
Sexueller Missbrauch/ Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen: Der Begriff „Sexueller Missbrauch“ ist umstritten, da er einen legitimen Gebrauch voraussetzt, was aber bei Sexualität gegenüber Kindern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Andererseits sind die Taten häufig nur durch Missbrauch des Vertrauens betroffener Kinder möglich. Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ beschreibt - genau wie „sexueller Missbrauch“ - jede sexuelle Handlung an Kindern und Jugendlichen, die gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund von körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Die Nutzung des Wortes „Gewalt“ soll hierbei deutlich machen, dass es sich um Gewalt handelt, die durch sexuelle Mittel ausgeübt wird oder Sexualität genutzt wird, um Gewalt auszuüben. Dabei handelt es sich auch dann um sexualisierte Gewalt, wenn keine körperliche Gewalt ausgeübt wird. Im Strafgesetzbuch werden sexuelle Handlungen an unter Vierzehnjährigen weiterhin als sexueller Missbrauch bezeichnet: § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt 2. Ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt 3. Ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht. Unter die Begrifflichkeit „sexualisierte Gewalt“ fallen hingegen sowohl strafbare Handlungen als auch solche, die nicht unter Strafe stehen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik 2022 wurden 17.437 Kinder in Deutschland Opfer sexueller Gewalt, das sind 48 Kinder täglich. 15.520 Kinder erlebten sexuellen Missbrauch, die Dunkelziffer liegt hierbei allerdings sehr viel höher. Der UBSKM (unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs) geht von ca. 2-3 Kindern pro Schulklasse aus. Ein Viertel der Fälle von sexueller Gewalt finden innerhalb des engsten Familienkreises statt, ca. 50% im sozialen Nahraum. In ca. 75-90% findet sexueller Missbrauch durch Männer und männliche Jugendliche statt, zu etwa 10-25% durch Frauen und weibliche Jugendliche.
Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen: Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen beschreibt jede sexuelle Handlung an Kindern und Jugendlichen, bei der es zu einer zu einer Vergütung kommt, z.B. in Form von Geld, Geschenken oder Versprechungen. Er meint darüber hinaus auch die Verbreitung von Darstellungen sexueller Handlungen an Kindern im Internet sowie den Handel mit Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und den Zwang zur Prostitution. In Deutschland stellen solche Taten eine grobe Verletzung der Kinderrechte dar und werden nach dem Strafgesetzbuch gemäß §§ 180 und 182 geahndet.
Menschenhandel: Laut Bundeskriminalamt versteht man unter "Menschenhandel" das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung. Seit Oktober 2026 wird jede einzelne Ausbeutungsform im Strafgesetzbuch als eigener Strafbestand aufgeführt (§§ 232a bis 233a StGB). Dazu gehören: Zwangsprostitution Zwangsarbeit Ausbeutung der Arbeitskraft Ausbeutung durch Bettelei Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme
Zwangsprostitution: Zwangsprostitution beschreibt eine besondere Form des Menschenhandels, bei dem Meschen gegen ihren Willen sexuell ausgebeutet, also unter Zwang prostituiert werden. Das kann durch psychische oder physische Gewalt, Täuschung, Erpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung der Hilflosigkeit eines Opfers ausgeübt werden. Zwangsprostitution wird niemals freiwillig ausgeübt. Nicht selten bringen Bekannte, Familienangehörige oder Freunde die Betroffenen in diese Lage, indem z.B. schwierige wirtschaftliche Verhältnisse ausgenutzt oder andere Jobs versprochen werden. In Deutschland ist Zwangsprostitution strafbar. Im StGB § 232a Absatz 1 ist demnach strafbar, wer eine andere Person: unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage unter Ausnutzung ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist unter 21 Jahren dazu veranlasst die Prostitution aufzunehmen unter 21 Jahren dazu veranlasst, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, durch welche die Person ausgebeutet wird Laut Statistik des Bundeskriminalamts ist die Zwangsprostitution in Deutschland rückläufig. 1996 gab es noch 1.473 Gerichtsverfahren, 2013 nur noch 542. Es ist von einer sehr viel höheren Dunkelziffer auszugehen. In Deutschland wird Zwangsprostitution mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Bei Minderjährigen wird auch von kommerzieller sexualisierter Gewalt gesprochen, um zu verdeutlichen, dass es sich hierbei um ein Machtgefälle aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit handelt.
OSEC: Die Abkürzung OSEC steht für Online Sexual Exploitation of Children und ist ein Sammelbegriff für die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet. Mit CSEC (Online Sexual Exploitation of Children) ist explizit die kommerzielle Ausbeutung gemeint. Es werden Darstellungen wie Fotos, Videos oder Live-Streams von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen online auf der ganzen Welt verteilt und verkauft. Genutzt werden hierfür u.a. legale Cloud-Anbieter, Video-Chat- und Social-Media-Anbieter, aber auch das Darknet.
CSEM (Child Sexual Exploitation Material) = Fotos und Videodateien von sexueller Gewalt an Minderjährigen
(Cyber-)Grooming = Kontaktanbahnung von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen zum Zweck des sexuellen Kontakts (über Soziale Medien) Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es in Deutschland einen deutlichen Anstieg von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz. 2022 wurden 42.075 Fälle registriert, das sind 7% mehr als 2021. Im Vergleich zu 2018 habe sich die Zahl der Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen mehr als verzwölffacht.
OSEC auf den Philippinen: Die Philippinen belegen weltweit den tragischen 1. Platz als international größter Anbieter von CSEM. 64% der philippinischen OSEC Fälle wurden von internationalen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, 86% der Fälle sind weiblich. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Tätern um Familienangehörige. Von 44 erhobenen Fällen waren alle Täter, die das Bild- und Videomaterial anforderten, männlich. Die meisten kamen hierbei aus westlichen Ländern, wie den USA, Schweden oder Australien. 39% von ihnen sind mindestens einmal auf die Philippinen gereist, 9% haben bereits in der Vergangenheit Gewalt an philippinischen Kindern ausgeübt. In 71 Fällen wurden 141 Händler*innen von den philippinischen Strafverfolgungsbehörden ermittelt. Über die Hälfte der Händler*innen waren weiblich. Ihr Durchschnittsalter lag bei 27 Jahren. Händler*innen und Täter kommunizieren ausschließlich auf Englisch über das Surface Web. In 83% aller Fälle konnte eine finanzielle Motivation für die Bereitstellung von CSEM-Inhalten nachgewiesen werden.
Kinderbericht zu OSEC: Kyle ist ein achtjähriger philippinischer Junge. Seine Mutter arbeitete als Hausmädchen, sein Vater als Tankwart. Aufgrund der Corona-Pandemie verloren beide ihre Jobs. Kyle und seine drei Geschwister erlebten durch mehrere Familienmitglieder sexualisierte Gewalt. Seine Familie erhielt von einem Mann aus dem Ausland Anweisungen, bei deren Ausführung er per Videochat zusah. Der Mann nannte sich „Daddy Dean“ Auf Wunsch von „Daddy Dean“ zwangen Kyles Familienmitglieder ihn zu Oralsex und dazu, Sexpositionen mit ihnen nachzustellen. Für diese Livestreams und Videoaufnahmen erhielt die Familie Geld von „Daddy Dean“ Im November 2021 erfolgte die Rettung der Kinder aus diesen Verhältnissen.